Luxussteuer für private Flugzeughalter in Italien und für Gastflüge aus dem Ausland
aus dem Newletter der AOPA:
—schnipp
Italien stranguliert die Allgemeine Luftfahrt mit neuer Luxussteuer
– Vorsicht bei Flügen nach Italien
Die Meldung der IAOPA von Beginn dieser Woche hat uns alle geschockt: Das italienische Parlament hat angesichts der aktuellen Haushaltskrise eine Luxus-Steuer eingeführt, die für Autos mit mehr als 250 PS, Boote von über 10m Länge und auch für alle private Flugzeuge gelten soll. Die Steuer soll gewichtsabhängig und jährlich erhoben werden, angefangen von 1,50 € pro kg für Flugzeuge unter 1.000 kg MTOW, bis hin zu 7,55 € pro kg für Flugzeuge mit einem MTOW über 10.000 kg. Hubschrauber zahlen den doppelten Steuersatz. Diese Steuer wird sich nicht nur dramatisch negativ auf die ohnehin schon notleidende Allgemeine Luftfahrt in Italien auswirken, sondern sie wird auch alle anderen Flugzeugbetreiber treffen, sobald sie mit ihrem Flugzeug für mehr als 48 Stunden nach Italien kommen.
So wird nicht nur ein Besuch in Italien von mehr als 2 Tagen immens teuer, denn eine Cessna 172 müsste mit 2.750 € versteuert werden, auch schon die Durchreise wird gefährlich: Ein wetterbedingter längerer Aufenthalt, ein technisches Problem oder ein Streik der Flugsicherung, und schon würde für den Flugzeugbetreiber eine Rechnung von mehreren tausend Euro fällig.Massimo Levy von der AOPA-Italien sagt: “Es sieht so aus, als wollte man die Allgemeine Luftfahrt in Italien wirklich kaputt machen. Können Sie sich vorstellen, dass ein ausländischer Flugtourist für ein langes Wochenende in Italien mit einer Cirrus SR22 satte 3.855 € bezahlt? Oder dass ein Geschäftsmann, der aus den USA kommt, mit seiner Cessna Citation Sovereign 103.767,20 € an Steuer entrichtet? Wir wissen nicht, wie es weiter gehen soll. Vielleicht sind wir wirklich am Ende der Straße angekommen.”
Die AOPA-Italien hat mit einer Vielzahl von Politikern gesprochen und dabei klar gemacht, dass auch die Flugzeugeigentümer sich in einer Zeit großer finanziellen Probleme in Italien einer Unterstützung des Staates nicht verweigern wollen, dass aber solch eine exzessive Steuer die gesamte Branche schwer beschädigen würde, was wiederum zu einem nochmals niedrigeren Steuereinkommen führen würde. Politische Versprechungen, doch noch Erleichterungen einzuführen, haben noch zu nichts geführt. Die neue Steuer auf diverse Produkte wird eingeführt im Rahmen eines großen Maßnahmenpakets mit dem Namen “Rettet Italien”, das auch eine Erhöhung des Rentenalters um fünf Jahre vorsieht.
Fluglinien, Lufttaxis und Aerial-Work sind von der Steuer ausgenommen, genauso wie Staatsflugzeuge und Militärmaschinen. Für alle anderen gelten jährlich folgende Steuersätze:
Bis 1,000 kg MTOW = 1,50 € per kg
Bis 2,000 kg MTOW = 2,50 € per kg
Bis 4,000 kg MTOW = 4,25 € per kg
Bis 6,000 kg MTOW = 5,75 € per kg
Bis 8,000 kg MTOW = 6,65 € per kg
Bis 10,000 kg MTOW = 7,10 € per kg
Bis 10,000 kg MTOW = 7,55 € per kg
Helikopter müssen das Doppelte dieses Gewichtsbetrages entrichten. Segelflugzeuge, Motorsegler, Ballone und Gyrocopter zahlen einen Fixbetrag von 450 € pro Jahr.
Die europäischen AOPAs werden sich mit dieser Steuer sicherlich nicht abfinden. Zum einen wäre sie eine Katastrophe für unsere italienischen Freunde, deren Flugzeuge sich kaum noch bezahlen lassen würden. Zum anderen müsste man Italien von der Liste der Flugziele sicherlich komplett streichen. Außerdem droht aber auch ein Dominoeffekt, wenn sich andere Länder von dem italienischen Beispiel inspirieren lassen und diese neue Steuer im “Copy and Paste” Verfahren übernehmen.
Aber auch für Italien ist unter dem Strich allenfalls nur kurzfristig eine Einnahmensteigerung durch die Steuer selbst zu erwarten, danach kommt der Bumerangeffekt: Keine Einnahmen mehr durch den Verkauf von Sprit, keine Umsätze mehr auf den Flugplätzen durch Landegebühren, durch den Verkauf von Dienstleistungen, Werkstätten. Der Tourismus wird erlahmen.
Die Lage ist sicherlich schwierig, aber nicht hoffnungslos: Es gibt durchaus Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Steuer. Denn Artikel 15 des Chicagoer Abkommens der internationalen Luftfahrtorganisation ICAO besagt:
“Die Vertragsstaaten erheben keine Gebühren, Taxen oder sonstigen Abgaben für ihr Hoheitsgebiet lediglich für das Recht der Durchreise, Einreise oder Ausreise eines Luftfahrzeugs eines Vertragsstaats oder der an Bord befindlichen Personen oder Güter.”
Wenn die Durchreise eines Flugzeuges nicht schon nach 48 Stunden als beendet erklärt werden kann, was nicht anzunehmen ist, dann verstößt Italien mit seiner Steuer fundamental gegen eines der grundlegenden juristischen Prinzipien der internationalen Zivilluftfahrt.
Als im letzten Jahr in Österreich eine neue Abgabe für Flugzeugpassagiere verabschiedet wurde, ist es durch einen massiven Protest auf nationaler und europäischer Ebene doch noch gelungen, die Finanzbehörden Österreichs von der Unsinnigkeit dieses Vorhabens zu überzeugen und zumindest die Regelung für Flugzeuge unter 2.000 kg auszusetzen.
Wir sind derzeit in der Abstimmung mit unseren italienischen Kollegen, um auch in diesem Fall eine großangelegte Mailing- oder noch besser Faxaktion zu starten. Wir stimmen aktuell noch die Mustertexte ab und identifizieren die geeigneten Empfänger für den Protest.
— schnapp
Zur Erinnerung
1999 wurde in Deutschland bereits die Einführung einer “VFR Vingette” zur Abdeckung der Kosten der Verwaltung des unteren Luftraums erwogen. In Rede war damals eine Jahresgebühr von 7000 DM je LFZ. 2002 war diese Idee dann zu den Akten gelegt. Es wurde eine neue Gebührenordnung für Leistungen des DWD und der DFS eingeführt. Das wäre nicht weit von den italienischen Vorstellungen entfernt gewesen.
Die Gefahr ist schon, dass dieses Beispiel dann auch in anderen Ländern kopiert wird. Am Beispiel des Drohnenvorhabens sieht man, dass es äusserst attraktiv scheint, den unteren “Luftraum G” einer kommerziellen Nutzung zuzuführen und dann gebührentechnisch zu erschliessen. Daß nicht kommerzieller Luftsport dabei den Kürzeren ziehen wird, ist beinahe selbstverständlich.